Nullsteuersatz

Wichtige Informationen zum Nullsteuersatz (0% MwSt.) für Photovoltaikanlagen:

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen sowie deren wesentlichen Komponenten ein Umsatzsteuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG).

Voraussetzungen für den Nullsteuersatz:

  1. Anlagengröße: Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage beträgt laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak).
  2. Begünstigtes Gebäude: Die Anlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnwagen, Wohnschiffen, Ferienunterkünften oder öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
  3. Betreiberidentität: Du als Käufer bis gleichzeitig der Betreiber der Anlage.
  4. Kein gewerblicher Weiterverkauf: Der Erwerb erfolgt für den privaten Eigenbetrieb und nicht zu gewerblichen Zwecken.

Wichtiger Hinweis für Geschäftskunden:

Solltest du die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz nicht erfüllen (z. B. bei reinen Gewerbebetrieben ohne Wohnbezug oder beim gewerblichen Weiterverkauf), sind wir gesetzlich verpflichtet, den regulären Steuersatz von 19 % in Rechnung zu stellen. Bitte wähle in diesem Fall die entsprechende Option im Bestellprozess oder kontaktiere unseren Kundenservice.

Mit dem Kauf der als "0% MwSt. gem. § 12 Abs. 3 UstG" gekennzeichneten Artikel bestätigst du ausdrücklich, dass du die gesetzlichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Nullsteuersatzes erfüllst.