Nullsteuersatz
Wichtige Informationen zum Nullsteuersatz (0% MwSt.) für Photovoltaikanlagen:
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen sowie deren wesentlichen Komponenten ein Umsatzsteuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG).
Voraussetzungen für den Nullsteuersatz:
- Anlagengröße: Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage beträgt laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak).
- Begünstigtes Gebäude: Die Anlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnwagen, Wohnschiffen, Ferienunterkünften oder öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
- Betreiberidentität: Du als Käufer bis gleichzeitig der Betreiber der Anlage.
- Kein gewerblicher Weiterverkauf: Der Erwerb erfolgt für den privaten Eigenbetrieb und nicht zu gewerblichen Zwecken.
Wichtiger Hinweis für Geschäftskunden:
Solltest du die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz nicht erfüllen (z. B. bei reinen Gewerbebetrieben ohne Wohnbezug oder beim gewerblichen Weiterverkauf), sind wir gesetzlich verpflichtet, den regulären Steuersatz von 19 % in Rechnung zu stellen. Bitte wähle in diesem Fall die entsprechende Option im Bestellprozess oder kontaktiere unseren Kundenservice.
Mit dem Kauf der als "0% MwSt. gem. § 12 Abs. 3 UstG" gekennzeichneten Artikel bestätigst du ausdrücklich, dass du die gesetzlichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Nullsteuersatzes erfüllst.